Die OttoChrom Versicherung


Informationen für Fahrzeugbesitzer

Jedes über OttoChrom gebuchte Selbstfahrer-Auto eines privaten Fahrzeugbesitzers ist während des Sharing-Zeitraums automatisch über unseren Versicherungspartner OCC, die grösste deutsche Oldtimerversicherung, versichert. Falls du OCC noch nicht kennen solltest: OCC ist eine 100% Tochter der PROVINZIAL Versicherung AG, die PROVINZIAL wiederum gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe, der größten Finanzgruppe Europas. Du brauchst hierfür keinen Vertrag abzuschließen oder dich in irgendeiner Weise an die OCC Versicherung zu binden. Manche Fahrzeuge verfügen alternativ über eine vom Fahrzeughalter bereitgestellte Selbstfahrer-Vermietversicherung einer anderen Versicherungsgesellschaft, ebenfalls mit Vollkaskoschutz.

Versicherungsschutz

OttoChrom legt Wert auf einen umfassenden Schutz aller auf unserer Plattform präsentierten Fahrzeuge. Der Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge umfasst in jedem Fall:

  • Vollkaskoversicherung: Deckt bei vom Mieter verursachten Unfällen die entstandenen Schäden am Fahrzeug ab, einschließlich Schäden in Abwesenheit (z.B. wenn ein Dritter das geparkte Fahrzeug beschädigt und dies nicht meldet)
  • Teilkaskoversicherung: Deckt Schäden ab durch Fahrzeug-Diebstahl, Steinschlag, Unwetter usw.
  • Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die der Mieter anderen durch Unfall zufügt inkl. Sachschäden und Personenschäden.
  • Schutzbrief: 24h-Hilfe bei Panne oder Unfall, inkl. Pannenhilfe oder Abschleppkosten, Bergung, bei Fahrzeugausfall Weiter- oder Rückfahrt.

Sharing über die OCC/PROVINZIAL Zusatzversicherung

Für die gelegentliche Vermietung im Rahmen des Sharing haben wir gemeinsam mit OCC und der PROVINZIAL eine spezielle OttoChrom Zusatzversicherung entwickelt. Dieser Versicherungsschutz wird tageweise exakt für den Sharingzeitraum aktiviert. Die Grundversicherung des Fahrzeuges besteht während der Sharingperiode zwar weiter, im Schadenfall greift die OCC Zusatzversicherung. Deine Grundversicherung „ruht“ sozusagen während des Sharings und wird nicht tangiert.

WICHTIG: Du brauchst mit OCC bzw. der PROVINZIAL keinen Vertrag abzuschliessen, die komplette Versicherung ist automatisch Bestandteil der Buchung über unsere Webseite. Genauso wenig musst du bei OCC oder PROVINZIAL kündigen, solltest du dein Auto zum Beispiel irgendwann einmal verkaufen.

Der Versicherungsschutz umfasst den Premium-Schutz von OCC:

  • Kfz-Haftpflichtschutz mit 100 Mio. Euro Deckungssumme pauschal, bei Personenschäden bis 15 Mio. Euro je geschädigte Person
  • Vollkaskoschutz für Schäden, die der Mieter am Fahrzeug verursacht einschließlich Schäden in Abwesenheit z.B. wenn jemand anderes das Fahrzeug beschädigt und dies nicht anzeigt; die Höchstentschädigung beträgt je Fahrzeug und Schadenfall EUR 100.000 (ohne aktuelles Wertgutachten) und EUR 150.000 (mit aktuellem Wertgutachten)
  • Teilkasko mit Deckung von Diebstahl, Steinschlag, Unwetterschäden, etc.; die Höchstentschädigung beträgt je Fahrzeug und Schadenfall EUR 100.000 (ohne aktuelles Wertgutachten) und EUR 150.000 (mit aktuellem Wertgutachten).
  • Schutzbrief mit 24h-Pannenhilfe sowie Leistungen für Abschleppen, Bergung, und Heimreise für den Mieter bei Fahrzeugschaden, und für deine Reisekosten bei Fahrzeugrückholung

Bei Kaskoschäden hat unsere Zusatzversicherung einen Selbstbehalt von 1000 Euro je Schadenfall, den im Schadenfall der Mieter bezahlt.

Kosten der Versicherung

Dein Mieter bezahlt unsere OttoChrom Zusatzversicherung, die Prämie ist bereits im Sharingtarif enthalten. Du und dein Mieter erhalten eine Bestätigung über die Versicherung in der Buchungsbestätigung. Der Versicherungsschutz tritt automatisch in Kraft, wenn der Mieter den Sharingtarif bezahlt hat und seine Fahrt antritt. Die Prämienhöhe für die Zusatzversicherung berechnet unser Buchungssystem passend für dein Fahrzeug und die Dauer einer Buchung. Die Versicherungsprämie liegt zwischen 9% und 14% des Sharingtarifs, ihre exakte Höhe ist von einigen Faktoren abhängig, zum Beispiel vom Fahrzeugwert und der Motorleistung.

Die Nutzung unserer Zusatzversicherung kostet dich übrigens keine Aktivierungsgebühren, keine Jahresgebühren und Du musst zur Beendigung auch nicht kündigen. Dein Fahrzeug wird immer nur exakt für jeden Sharing-Vorgang in den Versicherungsschutz einbezogen. Somit besteht für Dich keinerlei Gefahr, eine Kündigungsfrist zu versäumen.

Details zur OttoChrom Zusatzversicherung

Du möchtest dich vertiefend in die Versicherungsthematik einlesen? Dafür findest du hier zum einen die Sonderbedingungen für die Kfz-Zusatzversicherung von Liebhaberfahrzeugen bei Sharing-Modellen (SB-S) sowie zum anderen die „Basis“ der Sonderbedingungen, die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung bei Sharing-Modellen (AKB-S). Sollten bei der Lektüre der Dokumente irgendwelche Fragen auftreten oder du sonst noch etwas zur OttoChrom Zusatzversicherung in Erfahrung bringen möchtest, so wende dich sehr gerne an uns. Entweder per E-Mail an kontakt@ottochrom.de oder telefonisch unter 030/34 35 0800.

Du vermietest dein Fahrzeug mit eigener Selbstfahrervermiet-Versicherung

Zur gewerblichen Vermietung benötigst du eine spezielle Selbstfahrervermiet- Versicherung. Diese hat eine höhere Jahresprämie als eine Fahrzeug-Versicherung für die private Nutzung, denn sie sichert die gesamte Nutzung auch während der Sharingperiode ab.

Als gewerblicher Vermieter kannst du selbst eine beliebige Selbstfahrervermiet- Versicherung abschließen. Gegenüber dem Mieter stellst du die Versicherung – du zahlst die Prämie und kalkulierst sie in deinen Mietpreis selbst ein.

Als Voraussetzung zur Vermietung bei OttoChrom muss deine Selbstfahrer- Vermietversicherung mindestens den folgenden Umfang haben: Kfz-Haftpflichtschutz mit gesetzlicher Mindestdeckung, Vollkaskoschutz inkl. Teilkaskoschutz, sowie einen europaweiten Schutzbrief mit 24h-Pannenhilfe einschließlich Leistungen für deinen Mieter zur Heimreise bei Fahrzeugschaden.


Informationen für Mieter

Jede Buchung über OttoChrom ist umfassend abgesichert.

Jedes über OttoChrom gemietete Fahrzeug ist über die grösste deutsche Oldtimerversicherung OCC, einer Tochter der PROVINZIAL Versicherung AG, oder über eine vom gewerblichen Fahrzeughalter bereitgestellte Selbstfahrer-Vermietversicherung versichert. Die Versicherungsprämie ist bereits im Sharingtarif enthalten. Der Versicherungsschutz tritt automatisch in Kraft, sobald du deine Fahrt beginnst und du vorher den Sharingtarif beglichen hast. Somit schützt dich unser umfassendes Versicherungspaket, falls Du während der Sharingperiode einen Schaden mit oder an dem gemieteten Fahrzeug verursachst. Du zahlst nur die jeweilige Selbstbeteiligung. OCC Versicherung: Bei Teilkaskoschäden beläuft sich der Selbstbehalt für alle Fahrzeuge auf 1000 Euro, bei Vollkaskoschäden liegt der Selbstbehalt ebenfalls bei 1000 Euro. Bei einer vom einem gewerblichen Fahrzeughalter bereitgestellten Selbstfahrer-Vermietversicherung können beide Selbstbehalte davon abweichen.

OCC-Versicherungsumfang

Der Versicherungsschutz umfasst in jedem Fall:

  • Vollkaskoversicherung: Deckt bei vom Mieter verursachten Unfällen Schäden am gemieteten Fahrzeug ab.
  • Teilkaskoversicherung: Deckt Schäden ab durch Fahrzeug-Diebstahl, Steinschlag, Unwetter usw.
  • Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die du als Mieter anderen durch einen Unfall zufügst, inkl. Sachschäden und Personenschäden.
  • Schutzbrief: 24h-Hilfe bei Panne oder Unfall, inkl. Pannenhilfe oder Abschleppkosten, Bergung, bei Fahrzeugausfall Weiter- oder Rückfahrt.

Voraussetzungen

Du kannst ein Fahrzeug mieten, wenn du

  • mindestens 23 Jahre und nicht über 75 Jahre alt bist.
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist.
  • Staatsbürger eines EU-Landes oder der Schweiz bist

Einzelne Fahrzeughalter setzen für ihr Fahrzeug strengere Regeln für die Dauer des Führerscheinbesitzes als den Standard von mindestens fünf Jahren. Die Details dazu finden sich bei den jeweiligen Fahrzeugdaten.

Im Schadenfall

Wenn beim von dir gemieteten Fahrzeug während des Sharing ein Schaden auftritt oder es in einen Unfall verwickelt ist, dann sind wir an deiner Seite:

  • Die Notfallhilfe im Pannenfall leistet die 24h-Pannenhotline der Versicherung; bei der OCC Zusatzversicherung läuft die Koordination direkt über OttoChrom. Die Telefonnummer dazu findest du auf deinem Übernahmeprotokoll.
  • Kleine Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung klärst Du am besten direkt mit dem Fahrzeughalter – das lässt sich fast immer am Einfachsten direkt regeln.
  • OttoChrom hilft bei der Abwicklung im Schadensfall; die Telefonnummer findest du auf deinem Übernahmeprotokoll; selbstverständlich helfen wir auch bei Fragen zum Versicherungsschutz

Versicherungsbedingungen im Detail

Du möchtest dich eingehender mit der Versicherungsmaterie befassen: Unser Versicherungspartner ist OCC, Marktführer in Deutschland bei Oldtimerversicherungen und eine 100% Tochter der PROVINZIAL Versicherung AG. Die PROVINZIAL AG wiederum gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe, der größten Finanzgruppe Europas. Die Basis unserer speziellen Sharingversicherung bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung bei Sharing-Modellen (AKB-S) der PROVINZIAL. Ergänzt werden diese durch die Sonderbedingungen für die Kfz-Zusatzversicherung von Liebhaberfahrzeugen bei Sharing-Modellen (SB-S). Solltest du Fragen zur Sharingversicherung haben, melde dich gerne bei uns. In dem Ausnahmefall, daß der Fahrzeugbesitzer sein Auto gewerblich vermietet, gelten die Bedingungen seiner Selbstfahrer-Vermietversicherung.

Versicherungsumfang und Versicherungsbedingungen gewerblich vermieteter Fahrzeuge

Der Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen gewerblich vermieteter Fahrzeuge variieren je nach Anbieter. Informiere dich direkt beim gewerblichen Anbieter zum jeweiligen Versicherungsumfang und den Versicherungsbedingungen.