Mieter - Häufige Fragen

Nutzung der Webseite

  • OttoChrom ist die erste Sharing Plattform für Old- und Youngtimer. Das heisst, wir können relativ wenig auf bereits vorhandene Erfahrungen anderer Betreiber zurückgreifen. Daher wollen wir bewusst am Anfang unsere Mieter und Vermieter eng begleiten und uns persönlich kümmern. So können wir die verschiedenen Bedürfnisse, Anforderungen und Erwartungen direkt kennenlernen und dann in einen reibungslosen und weitgehend automatisierten Vermietungsprozess einfliessen lassen. Für den Mieter und Vermieter wird die stärker manuell ablaufende Anfangsphase aber keinerlei Nachteil sein. Auch zeigt sich bereits jetzt nur sehr wenige Wochen nach unserem Start, dass viele User uns sehr gerne Feedback und Tips geben, wie man die Webseite später besonders benutzerfreundlich gestalten kann. Über diese Anteilnahme und dieses Interesse freuen wir uns sehr.

Vor der Vermietung

  • Das Mindestalter für den Fahrer sind 23 Jahre. Deinen Führerschein solltest du seit mindestens 5 Jahren haben. Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Führerscheinperiode über 5 Jahre hinaus anzuheben. Falls dies der Fall ist, findest du diese bei den Fahrzeug-Details.
    Ausserdem sollte man in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 2 Kaskoschäden über 2500 Euro Schadensumme selbst verursacht haben und den Führerschein nicht für länger als 3 Monate abgegeben haben. Mit diesen Regeln möchte OttoChrom die Fahrzeugbesitzer und deren Autos zu einem gewissen Ausmaß „beschützen“ und deren Risiko minimieren.
  • Nein, die Ausnahme sind Stadtautobahnen bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ältere Fahrzeuge verfügen nicht über die vielen Sicherheitssysteme eines modernen Fahrzeuges, daher ist es OttoChrom lieber, wenn du gemütlich cruist anstatt zu rasen. Wenn du richtig schnell auf der Autobahn fahren willst, dann holst du dir am besten ein neues Auto bei Sixt oder Europcar.
  • Natürlich fahren sich klassische Autos anders als moderne Autos. Die Fahrzeugbedienung ist etwas komplexer, auch fehlen die vielen Assistenzfunktionen, die in einem modernen Auto enthalten sind. Aber das macht ja auch den Reiz aus, man fährt noch richtig selbst und nicht irgendein System. Ein versierter Fahrer kommt normalerweise mit einem klassischen Fahrzeug gut zurecht. Die wichtigsten Eigenschaften dabei sind eine gewisse Vorsicht und Umsicht. Bewusst finden sich auf OttoChrom keine Vorkriegsfahrzeuge, die oft einen höheren Komplexitätsgrad aufweisen. Bei der Fahrzeugübergabe erfolgt immer eine intensive Einweisung durch den Fahrzeugbesitzer, während der der Besitzer auf mögliche „Eigenheiten“ seines Autos eingeht. Als Daumenregel gilt: je „jünger“ das Fahrzeug ist, desto leichter ist es zu bedienen, Automatikfahrzeuge sind in der Bedienung einfacher als Fahrzeuge mit Schaltgetriebe.

Ablauf der Miete

  • Fotos geben mitunter nur das wieder was wir gerne sehen wollen. Das OttoChrom-Team achtet persönlich bei jeder neuen Fahrzeug-Registrierung darauf, dass das Auto unseren hohen OttoChrom Ansprüchen gerecht wird. Ein Auto darf aber natürlich Spuren eines Autolebens tragen. Auch wir selber bekommen Gebrauchsspuren und tragen diese mit Stolz.
    Also: ein paar Gebrauchsspuren schmälern dein Erlebnis überhaupt nicht.
    Ist der Wagen aber nicht fahrbereit, stark verschmutzt oder die Fahrertür fällt beim Öffnen ab, dann bist du selbstverständlich berechtigt, das Auto gar nicht erst zu übernehmen. Bitte mach ein paar Fotos davon. Der bereits bezahlte Sharingtarif wird dir gutgeschrieben und du kannst diesen Betrag zur zukünftigen Buchung eines anderen Fahrzeuges verwenden.
  • Ein mehrere Jahrzehnte altes Auto darf neben Patina auch mal einen Kratzer oder einen Parkrempler haben. Das ist völlig ok.
    Solange diese Schäden nicht zu Sicherheitsmängeln führen, ist das völlig in Ordnung.
    Wichtig ist, dass alle kleinen und größeren Vorschäden dokumentiert werden: Anhand einer Fahrzeugskizze werden alle Vorschäden penibel im Übernahmeprotokoll vermerkt. Zusätzlich wird der Fahrzeugzustand mit 8 Fotos von allen Seiten des Fahrzeuges als obligatorischer Bestandteil der Fahrzeugübergabe festgehalten. Auch OttoChrom bekommt diese Bilder und das Übergabeprotokoll bei jeder Vermietung. Anhand der Fotos lässt sich sehr exakt feststellen, welche kleinen Schäden das Fahrzeug mit in den Sharingtag gebracht hat und was an diesem Tag eventuell dazu gekommen ist. Somit gibt es eine klare Faktenlage. Sollte es hier wider Erwarten Unstimmigkeiten geben, dann schaltest du bitte OttoChrom ein. Dirk Salomon, einer der beiden Gründer von OttoChrom, hatte in 18 Jahren stationärer Oldtimervermietung mit dieser Dokumentationsmethode noch keinen einzigen Streitfall (trotz einer 5-stelligen Anzahl von durchgeführten Vermietungen).
  • Größere Schäden oder Unfälle meldest du unmittelbar an OttoChrom. Wie du weisst, ist das Fahrzeug vollkaskoversichert. OttoChrom schaltet dann unverzüglich die Allianz Versicherung ein, die sich um die Schadensregulierung kümmert. Die Allianz kümmert sich auch um ein möglicherweise notwendiges Abschleppen des Fahrzeuges und sorgt dafür, dass Du entweder zu deinem Ausgangspunkt zurück oder an den Zielort deiner Fahrt kommst.
    Bagatellschäden wie ein abgebrochener Hebel oder Knopf bei den Instrumenten oder kleine Malheurs wie ein umgekippter Kaffeebecher regulierst du mit dem Fahrzeugbesitzer über die Kaution. Solltet Ihr euch nicht einig werden, dokumentiert ihr die Angelegenheit mit ein paar Fotos und kontaktiert OttoChrom. Wir sorgen dann für eine Klärung.
  • Massive Überschreitungen der 150 Tageskilometer solltest du auf jeden Fall vorher mit dem Fahrzeugbesitzer besprechen. Pro Mehrkilometer fallen 89 Cent an. Die Mehrkilometer werden im Rückgabeprotokoll vermerkt und separat berechnet.
  • Der Fahrzeugbesitzer und du schliessen über ottochrom.de einen Mietvertrag ab und ihr erhaltet jeweils per E-Mail jeweils eine Buchungsbestätigung. Du bezahst an OttoChrom den Sharing-Tarif und wir bestätigen dem Fahrzeugbesitzer den Eingang deiner Zahlung.
  • Fahrzeug-Abholung: Du erscheinst pünktlich am vereinbarten Standort des Fahrzeuges (meist die Garage oder der Stellplatz); der Besitzer erklärt dir das Auto, ihr macht einen optischen Fahrzeug-Check und ein Foto von jeder Fahrzeugseite. Ihr füllt das Übergabeprotokoll aus und unterschreibt es beide; du gibst dem Fahrzeugbesitzer eine Kaution von 500 Euro in bar.
  • Fahrzeug-Rückgabe: Ihr checkt das Fahrzeug auf Beschädigungen und unterschreibt beide das Rückgabeprotokoll; ist alles OK, dann bekommst du die Kaution von 500 Euro zurück.
  • Hast du eine Verspätung von mehr als 30-45 Minuten, so verlängert sich die Sharing-Periode um mindestens einen halben Tag. Du teilst dies dem Vermieter sowie OttoChrom spätestens bei Eintritt der Verlängerung mit, damit sich die Versicherungsperiode entsprechend verlängern kann und du weiterhin Versicherungsschutz geniesst.
  • Selbst bei trockenem Wetter kannst du den Oldie sowohl innen als auch aussen nie 100% sauber zurückgeben. Mit einem Oldie durch die Waschanlage zu fahren ist wie mit einer Flex ein paar Fliegen von der Scheibe zu kratzen. Das verträgt sich in der Regel nicht. Um dir zu ersparen, eine Handwäsche vor der Rückgabe des Fahrzeuges vornehmen zu müssen und ausserdem den Handstaubsauger zu schwingen, kommt zum Sharingtarif eine Endreinigungspauschale von 15 Euro hinzu. Diese 15 Euro bekommt der Fahrzeugbesitzer. Bitte versuche trotzdem, die Verschmutzung des dir anvertrauten Fahrzeugs auf ein Minimum zu reduzieren.

Zahlung

  • Sowohl die Versicherungsgebühr (ca. 15-18%) als auch die Servicegebühr (15%) sind bereits im Sharing-Tarif enthalten.
  • Die Kaution, die du dem Fahrzeugbesitzer beim Empfang des Fahrzeuges in bar übergibst, beläuft sich auf 500 Euro. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 1000 Euro.
  • Der Sharing-Tarif wird mit Abschluss der Buchung fällig und ist zahlbar innerhalb von 5 Tagen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird OttoChrom bei Buchungen mit langem Vorlauf nur einen Teilbetrag fällig stellen. Der Restbetrag wird dann 3 Monate vor Mietbeginn bezahlt.
  • Trittst Du mindestens 50 Tage vor Mietbeginn zurück, werden Dir 70% des Sharing-Tarifes erstattet. Bei Rücktritt zwischen dem 49. und dem 15. Tag vor Mietbeginn erhältst Du noch 25% erstattet, ab dem 14. Tag werden dir 90% des Sharing-Tarifs berechnet. Trittst du am Tag des Mietbeginns zurück oder erscheinst nicht zur Fahrzeugübergabe, dann werden dir 100% des Sharing-Tarifes berechnet.
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