Allgemeine Geschäftsbedingungen – OttoChrom Oldtimer Sharing

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Die NVZ Kolbenfresser GmbH (nachfolgend „OttoChrom“, „wir“ oder „uns“) vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Salomon und Harald Piendl, Wiebestraße 36-37, 10553 Berlin,
Telefon: 030/34 35 0800,
E-Mail: kontakt@ottochrom.de
Registergericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRB 220522 B.

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich der AGB

1.1. OttoChrom ist eine Online-Plattform (nachfolgend “Plattform” genannt) für das Anmieten und die Vermietung von Old- und Youngtimern (im Folgenden: Fahrzeuge). Über die Plattform kann der registrierte Nutzer (im Folgenden: Nutzer) nach Fahrzeugen suchen, diese online als Mieter (im Folgenden: Mieter) buchen oder eigene Fahrzeuge als Fahrzeugbesitzer zur Vermietung einstellen (im Folgenden: Vermieter). Dabei agiert OttoChrom nur als Vermittler. Er wird nicht Partei des Mietvertrags. Mietverträge werden zwischen Nutzern der Plattform selbst geschlossen.

1.2. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend als “AGB“ bezeichnet) gelten für die Nutzung der Plattform „OttoChrom“ und für sämtliche in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge sowie alle rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Nutzern der Plattform untereinander, sowie zwischen Nutzern der Plattform selbst.

1.3. Zusätzlich zu diesen AGB gelten je nach Fahrzeug gegenüber den Nutzern als Mieter die besonderen Mietbedingungen der Vermieter.

2. Gewerbliche und Private Nutzer

2.1. OttoChrom unterscheidet zwischen gewerblichen und privaten Nutzern. Jeder Vermieter ist dazu verpflichtet, vor einer Vermietung eigenverantwortlich zur prüfen, ob er privat oder gewerblich handelt.

2.2. Falls der Nutzer gewerblich handelt, hat dieser vorab seine Selbstfahrervermietversicherung(en) an OttoChrom weiterzuleiten. Alle anderen Nutzer gelten im Sinne dieser AGB als private Nutzer.

2.3. OttoChrom stellt allen Vermietern einen standardisierten Mietvertrag (im Folgenden auch “Mustermietbedingungen” genannt) zur Verfügung, sowie für die gewerblichen Vermieter einen Vorschlag einer der Datenschutzverordnung entsprechenden Vermieter-Datenschutzerklärung (Muster) zur Verfügung, welche diese den Mietern gegenüber verwenden können.

2.4. Die gewerblichen Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, zu ermitteln, ob und inwiefern sie verpflichtet sind, Umsatz-, oder sonstige Besucher- oder Einkommensteuern („Steuern“) zu erklären, einzuziehen, abzuführen oder in Ihren Inseratspreis einzubeziehen.

2.5 Diese Nutzungsbedingungen enthalten im Übrigen abschließend die geltenden Bedingungen für die Nutzung der Leistungen des Plattformbetreibers. Diesen Nutzungsbedingungen widersprechende Bedingungen eines Nutzers erkennt OttoChrom nicht an.

3. Versicherung

OttoChrom unterhält einen Gruppenversicherungsvertrag bei der PROVINZIAL Versicherung AG, in dessen Rahmen wir basierend auf den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung bei Sharing-Modellen (AKB-S) unter folgenden Bedingungen Versicherungsschutz anbieten: Sonderbedingungen für die Kfz-Zusatzversicherung von Liebhaberfahrzeugen bei Sharing-Modellen (SB-S).

Bei der Einstellung eines Fahrzeugs durch den Vermieter bzw. bei der Buchung durch den Mieter stimmt der Nutzer diesen Versicherungsbedingungen gesondert zu. Ein Versicherungsschutz für Nutzer ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Mietvertrag nicht über die Plattform und unter Vermittlung von OttoChrom geschlossen wurde.

4. Registrierung

4.1. Der bloße Besuch der Plattform und die Betrachtung der zur Miete angebotenen Fahrzeuge setzen keine Registrierung voraus. Sobald der Nutzer jedoch über die Plattform einen Mietvertrag über ein Fahrzeug mit einem anderen Nutzer oder anstrebt, ist eine Registrierung erforderlich.

4.2. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.

4.3. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. OttoChrom behält sich vor, einzelne Nutzer als Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen.

4.4. Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung unserer Nutzungsbedingungen und dieser Registrierungsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei weiterer Verpflichtung für den Nutzer verbunden. Der Nutzer kann seinen Eintrag jederzeit wieder löschen lassen, indem er eine entsprechende Aufforderung per Mail an kontakt@ottochrom.de schickt.

4.5. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, verschiedene Daten in seinem Account zu speichern. Die im Rahmen der Registrierung abgefragten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Unzulässig ist insbesondere die Registrierung für oder Angabe von Daten Dritter. Der Nutzer ist verpflichtet, die persönlichen Daten in seinem Nutzerprofil stets aktuell zu halten und relevante Änderungen unverzüglich nachzutragen, u.a. über den Entzug der Fahrerlaubnis, den Erhalt eines neuen Führerscheins oder des Personalausweises, Informationen über den Zustand und die Eigentumsverhältnisse an den Angeboten und die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen. Änderungen können online im eigenen Account vorgenommen werden.

4.6. Mit dem Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars auf der Plattform gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit OttoChrom ab. OttoChrom übermittelt dem Nutzer daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail. Mit Zugang dieser E-Mail ist die Nutzungsvereinbarung zustande gekommen, die das Verhältnis zur Nutzung der Plattform zwischen OttoChrom und dem Nutzer regelt.

4.7. Unberührt bleibt das Recht von OttoChrom, einzelne Nutzer als Vertragspartner ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen. Sowohl die Bestätigungs-E-Mail als auch eine etwaige Ablehnung des Nutzers erfolgen spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Anmeldung des Nutzers auf der Plattform.

5. Erstellen und Unterhalten des Nutzerkontos

5.1. Mit erfolgreicher Registrierung legt OttoChrom für den Nutzer ein Nutzerkonto an, auf das der Nutzer mit Hilfe seines Benutzernamens und seines Passwortes (im Folgenden “Zugangsdaten”) zugreifen kann. Als Benutzername dient die von dem Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Das Passwort legt der Nutzer selbst fest, und er kann es jederzeit über den passwortgeschützten Login-Bereich der Plattform ändern.

5.2. Jeder Nutzer der Plattform darf nur ein Nutzerkonto eröffnen. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Zahlungen durch einen Mieter können aus Sicherheitsgründen nur vom Konto des im Mietvertrag eingetragenen Mieters selbst erfolgen.

5.3. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden , die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass sie von einem Dritten genutzt werden, ist der Nutzer aufgefordert, OttoChrom schnellstmöglich zu informieren.

5.4. Mit dem Freischalten seines Profils erklärt sich der Nutzer bereit, auf Anfragen von potentiellen Mietern innerhalb einer angemessenen Zeit (48 Std.) zu antworten. Für den Fall, dass der Vermieter nicht innerhalb der angemessenen Frist antwortet, behält OttoChrom sich das Recht vor, sein Profil zeitweise aus den Suchergebnissen auszuschließen.

5.5. Der Nutzer kann auf der Plattform Mietangebote, Beschreibungstexte, später auch Kommentare und Erfahrungsberichte zu bestimmten Fahrzeugen oder Mietangeboten abgeben und hierbei Texte sowie Fotos oder andere Inhalte einstellen (nachfolgend insgesamt als “Inhalte” bezeichnet). OttoChrom kann als reiner Plattformbetreiber nicht alle diese Inhalte proaktiv auf mögliche unzulässige Inhalte prüfen. Die Nutzer sind daher zu den nachfolgenden Verhaltensregelungen verpflichtet:

5.6. Als Fahrzeugbesitzer von Fahrzeugen stellt der Nutzer sicher, dass seine eingestellten Inhalte zu Mietangeboten vollständig, wahrheitsgemäß und stets auf dem aktuellen Stand sind. Außerdem stellt er sicher, dass das angebotene Fahrzeug im angegebenen Zeitraum tatsächlich verfügbar ist und er sämtliche Verbraucherinformationspflichten (z.B. Belehrung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Widerrufsrechten) und sonstigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Marken- und Urheberrechts, etc.) einhält.

5.7. Stalking (d.h. das willentliche und beharrliche Verfolgen oder Belästigen anderer Nutzer) ist im Rahmen der Plattformnutzung untersagt. Sollte OttoChrom von Stalking-Fällen Kenntnis erlangen, behält sie sich die außerordentliche Kündigung der Nutzungsvereinbarung vor und wird gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden informieren.

5.8. Auch Persönlichkeitsverletzungen, Diffamierungen und Mobbing jeglicher Art und Form sind auf der Plattform untersagt.

5.9. Der Nutzer darf keine automatischen oder manuellen Verfahren anwenden, mittels derer Daten aus der Plattform ausgelesen, gespeichert, bearbeitet, verändert, weitergeleitet oder auf sonstige Weise missbraucht werden. Es dürfen keine E-Mails/Nachrichten abgefangen oder gar Profile anderer Nutzer gehackt werden.

5.10. Unzulässig ist das Veröffentlichen, das Versenden oder die sonstige Weitergabe von personenbezogenen Daten anderer Nutzer oder Dritter (z.B. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen), es sei denn, der betreffende Nutzer hat dem ausdrücklich zugestimmt.

5.11. In die Plattform von OttoChrom dürfen keine Viren, Trojaner und entsprechende Skripte sowie Programme oder ähnlicher Schadcode eingebracht werden. Das Versenden von Spam-E-Mails / Spam-Nachrichten ist ebenfalls verboten.

5.12. Der Nutzer darf keine in irgendeiner Weise rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform einstellen. Dies betrifft z.B. strafrechtlich relevante Inhalte und Inhalte, die zivilrechtlich verfolgt werden können. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:

  • beleidigenden, verleumderischen oder sonst ehrverletzenden Inhalts sind und/oder rassistische oder ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen;
  • gewaltverherrlichende, jugendgefährdenden oder pornographischen Inhalts sind
  • das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre und/oder sonst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und/oder andere in irgendeiner Weise bedrohen oder anderweitig unter Druck setzen oder setzen würden, würden sie durchgeführt;
  • Das Recht Dritter am eigenen Bild, an Kennzeichenrechten und an anderen gewerblichen Schutzrechten sowie urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen.

5.14. Die Nutzer dürfen in ihren Profilen oder Nachrichten nicht auf externe Angebote hinweisen, die mit den Leistungen der Die NVZ Kolbenfresser GmbH direkt oder indirekt im Wettbewerb stehen.

5.14. OttoChrom ist berechtigt, die Zugangsdaten des Nutzers bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere wegen

  • falscher Angaben bei der Registrierung,
  • unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes, und/oder
  • Missbrauchs der Plattform

zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder die Nutzungsvereinbarung bei verschuldeten und schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach einem derartigen Vorfall darf sich der Nutzer nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von OttoChrom erneut registrieren.

5.15. OttoChrom kann außerdem für einzelne Nutzer die angebotenen Fahrzeuge oder die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen, zeitweilig oder dauerhaft blockieren, wenn der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen in diesen AGB verstößt, nach einer Fahrzeugmiete wiederholt negative Erfahrungsberichte anderer Nutzer erhalten hat, oder ein anderweitiger Grund in der Person des Nutzers vorliegt, die weitere Vertragsabschlüsse andere Nutzer unzumutbar machen.

5.17. OttoChrom ist berechtigt, Angebote der Nutzer auch prominent z.B. auf der Startseite zu platzieren. Wir sind berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte technisch so aufzubereiten und anzupassen, dass sie auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen dargestellt werden können.

5.18. Auch wenn diese AGB die Nutzer verpflichten, richtige und vollständige Angaben zu machen, übernimmt OttoChrom keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Angebote von Nutzern, für die Inhalte der Profile der Nutzer sowie sonstiger Informationen und Inhalte, die Nutzer auf der Plattform einstellen

6. Vertragsschluss zwischen Nutzern

6.1. Über die Plattform werden Verträge zwischen Nutzern lediglich vermittelt.

6.2. Wenn einem Nutzer ein Angebot zusagt, kann er eine unverbindliche Anfrage an OttoChrom schicken. OttoChrom leitet diese an den Vermieter weiter. Wenn der Vermieter dem Interessenten ohne Änderung ein verbindliches Angebot machen möchte, erstellt dieser ein verbindliches Angebot. Der Mieter erhält daraufhin über OttoChrom eine Mitteilung über das verbindliche Angebot. Erst durch Bestätigung der zahlungspflichtigen Buchung durch den Mieter kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande.

6.3. Der Vermieter ist verpflichtet, den Plattformbetreiber unverzüglich über vertragsrelevante Änderungen (z.B. Unfall, Diebstahl, Änderung des Mietvertrags) zu informieren. Vereinbaren die Nutzer nach Abschluss eines Mietvertrags eine Veränderung von dessen Laufzeit, so ist dies dem Plattformbetreiber unverzüglich mitzuteilen. Die Provision des Plattformbetreibers wird entsprechend angepasst.

6.4. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, neben den Vereinbarungen im Mietvertrag zusätzliche Gebühren, Pauschalen oder sonstigen Zahlungen vom Mieter zu verlangen.

7. Anforderungen an den Mieter

7.1. Es ist nur gestattet, ein Fahrzeug zu mieten und/oder zu fahren, wenn innerhalb der letzten 3 Jahre die Fahrerlaubnis nicht für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten entzogen wurde.

7.2. Es ist nur gestattet, ein Fahrzeug zu mieten und/oder zu fahren, wenn innerhalb der letzen 3 Jahre nicht mehr als 2 Kasko-Schäden (Schadenhöhe jeweils über 2500 Euro) mit Kraftfahrzeugen verursacht wurden.

7.3. Autobahnfahrten (Ausnahme: Stadtautobahnen mit maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit) sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet.Grundsätzlich gilt auf allen Straßen und für alle über OttoChrom vermittelten Fahrzeuge eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h.

8. Zahlung

8.1. Die Nutzung der Plattform und die Einstellung von Angeboten durch den Vermieter ist unentgeltlich.

8.2. Der Vermieter ist verpflichtet, eine Servicepauschale an OttoChrom zu zahlen, wenn über die Plattform ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und einem Nutzer abgeschlossen wird. Die Höhe der Servicepauschale wird dem Vermieter im Rahmen des Registrierungsprozesses bzw. Nutzerkontos angezeigt. Für die Vermittlung erheben wir bei Buchungsabschluss vom Vermieter eine Servicepauschale in Höhe von brutto 15% des Mietpreises.

8.3. Der Provisionsanspruch entsteht unmittelbar mit Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und dem Mieter und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet. Soweit nicht anders vereinbart, bleibt der Provisionsanspruch auch dann in voller Höhe bestehen, wenn der Mieter den Mietvertrag storniert oder der Mietvertrag anderweitig aus Gründen beendet wird, die nicht im Verantwortungsbereich von OttoChrom liegen.

8.4. Soweit nicht anders vereinbart, richten sich Stornierungen und die Stornogebühren, die der Vermieter gegenüber dem Mieter erhebt, nach Ziffer 16 der AGB. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, für die Abwicklungen der an ihn zu bewirkenden Zahlungen das Zahlungssystem Stripe der Stripe Inc. zu nutzen und die hierfür geltenden AGB der Stripe Inc. zu akzeptieren, die hier abgerufen werden können. Die von der Stripe Inc. geforderten Unterlagen und Nachweise sind vorzulegen.

8.5. Der Vermieter erklärt sein Einverständnis und weist die Stripe Inc. unwiderruflich an, von den eingehenden Zahlungen des Mieters zunächst die Vermittlungsprovision und gegebenenfalls weitere Gebühren der Plattform (z.B. Versicherung) sowie ggf. weitere Forderungen gegen den Vermieter abzuziehen und an den jeweils Berechtigten, insbesondere die Vermittlungsprovision an OttoChrom, auszukehren. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Restbetrag in der Regel innerhalb einer Woche nach Fahrzeugabholung per Überweisung an den Vermieter ausgekehrt.

8.6. Über Stripe können nur bestimmte Zahlungsarten abgewickelt werden. Zahlt ein Nutzer nicht fristgerecht vollständig vor Mietbeginn mit einem Zahlungsmittel im eigenen Namen (Kontobesitzer bzw. Zahlungskartenbesitzer muss der Mieter sein), kann die Plattform den Mietvertrag stornieren unter Anwendung der Stornostaffel für Mieter.

8.7. Die Miete wird mit Buchungsabschluss, durch die zahlungspflichtige Buchung, sofort fällig und ist zahlbar innerhalb von fünf Tagen. Die Kontoverbindung des Vermieters teilt OttoChrom nach Buchungsabschluss mit.

8.8. Bei langfristiger Vorbuchung kann die Plattform eine mit Buchungsabschluss sofort fällige Anzahlung und eine später vor Mietbeginn fällige Restzahlung festlegen. Stripe wird von den eingehenden Zahlungen zunächst die Vermittlungsprovision und gegebenenfalls weitere Gebühren der Plattform (z.B. Versicherung eines Mietvorgangs) sowie andere Forderungen an den Vermieter (z. B. durch Rückabwicklung oder kurzfristige Mietverlängerung) abziehen und den Restbetrag am 1. deutschen Bankarbeitstag des Mietvorgangs per Überweisung an den Vermieter auskehren. Für die Vermittlung erheben wir bei Buchungsabschluss, nach Annahme des verbindlichen Angebotes durch den Mieter, vom Vermieter eine Provision.

8.9. OttoChrom leistet keine Gewähr für die dauerhafte technische Funktionsfähigkeit der Plattform. Die Plattform ist insbesondere nicht erreichbar, wenn Wartungsarbeiten an der Website durchgeführt werden. Die Nichterreichbarkeit der Plattform wegen technischer Störungen ist nicht ausgeschlossen.

9. Datenverarbeitung & Datenschutz

Der respektvolle und vertrauliche Umgang mit persönlichen Daten gehört zur Geschäftsphilosophie von OttoChrom. Es gelten unsere aktuellen Datenschutzbestimmungen, welche auf der Webseite einsehbar sind.

10. Gewährleistung und Haftung von OttoChrom

10.1. Die Gewährleistung von OttoChrom für die erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform und den Vermittlungsleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gewährleistung im Zusammenhang mit den Mietverträgen, die ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter zustande kommen, übernimmt OttoChrom nicht. OttoCrom garantiert auf keinen Fall die Zahlungsfähigkeit der Nutzer, einschließlich der Mieter.

10.2. OttoChrom übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Angebote von Nutzern, für die Inhalte der Profile der Nutzer sowie sonstiger Informationen und Inhalte, die Nutzer auf der Plattform einstellen. Sobald OttoChrom in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass rechtswidrige Inhalte auf der Plattform eingestellt werden, wird OttoChrom – ggf. nach Anhörung des Nutzers – die Inhalte löschen.

10.3. Im Übrigen haftet OttoChrom nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Unter “wesentlichen Vertragspflichten” sind solche zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. OttoChrom haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform beruhen, die Folge einer von OttoChrom zu vertretenden Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. OttoChrom haftet insbesondere nicht für Schäden im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen von Vermietern im Zusammenhang mit etwaigen Mietverträgen oder im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer hätten vermieden werden können.

10.4. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Rechte an auf der Plattform eingestellten Inhalten des Nutzers

11.1. Dem Nutzer wird ggf. die Möglichkeit eingeräumt, Beschreibungstexte für Angebote, Kommentare, Erfahrungsberichte, Fotos oder sonstige Inhalte (nachfolgend insgesamt als „Inhalte“ bezeichnet) auf der Plattform einzustellen. An den Inhalten können Rechte des jeweiligen Nutzers (z.B. Urheber-/Leistungsschutzrechte, etc.) bestehen. OttoChrom beschränkt sich auf den Betrieb der Plattform, stellt die Inhalte der Nutzer dar und ermöglicht ggf. eine Interaktion zwischen den Nutzern. Zur Aufrechterhaltung des Plattformbetriebs benötigt OttoChrom jedoch die nachfolgenden Rechte:

11.2. Wenn der Nutzer Inhalte auf der Plattform einstellt, räumt er OttoChrom an diesen Inhalten jeweils übertragbare, einfache, unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb der Plattform erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt er das Recht ein, die jeweiligen Inhalte im Rahmen der Plattform technisch zum Abruf bereitzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen (Speichern auf den Servern von OttoChrom etc.). Darüber hinaus räumt der Nutzer OttoChrom das Recht ein, im Rahmen der Funktionen der Plattform die Inhalte auch für werbliche Zwecke on- und offline auf der Plattform von OttoChrom, aber auch auf Seiten Dritter öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, anderweitig öffentlich wiederzugeben und zu bearbeiten. Dies umfasst auch das Recht, entsprechende Nutzungshandlungen im Rahmen der jeweils aktuellen Zusatzfunktionen vorzunehmen, wie zum Beispiel Newsfeeds (ggf. in verschiedenen Formaten), andere Abonnement-Dienste (Push-Dienste) oder Abruf-Dienste (Pull-Dienste), sowie die Nutzung der Inhalte auf technisch optimierten Versionen der Plattform auf mobilen Endgeräten bzw. im Rahmen entsprechender Apps.

11.3. OttoChrom behält sich vor, die Plattform technisch mittels einer entsprechenden Programmierschnittstelle (sog. API) zu öffnen, so dass die Nutzung der Plattform auch von bzw. im Rahmen von Internetdiensten Dritter oder der Nutzer ermöglicht wird, möglicherweise auch einschließlich des Zugriffs auf die von dem jeweiligen Nutzer eingestellten Inhalte. Insoweit räumt der Nutzer das übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, den betreffenden Dritten den Zugriff und die etwaig nachfolgende öffentliche Zugänglichmachung oder Sendung der Inhalte zu gestatten.

11.4. Die Rechteeinräumung im vorstehenden Sinne gilt auch über die Beendigung der Nutzungsvereinbarung hinaus fort. Dies gilt nicht für Inhalte, die sich auf Angebote des Nutzers beziehen – diese werden mit wirksamer Vertragskündigung gelöscht.

11.5. Unabhängig davon behält sich OttoChrom vor, einzelne Inhalte oder Angebote der Vermieter ohne Angabe von Gründen zu löschen. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Inhalt über die Plattform abrufbar bleibt.

12. Gewährleistung, Haftung und Freistellungsverpflichtung des Nutzers

12.1. Der Nutzer gewährleistet gegenüber OttoChrom, dass er zur Einräumung der Rechte in dem durch Ziffer 10 dieser AGB bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist. Er gewährleistet auch, keine Inhalte auf der Plattform einzustellen, deren Gegenstand oder Inhalt gegen die Regelungen der Ziffern 5.5 bis 5.12. dieser AGB verstoßen, sowie auch keine der dort verbotenen Handlungen zu begehen.

12.2. Der Nutzer ist für sämtliche von ihm auf die Plattform eingestellten Angebote, Inhalte, insbesondere Texte, Videos und Fotos, und für das Vorhandensein der hierfür etwaig erforderlichen Rechtspositionen ebenso allein verantwortlich wie für seine Handlungen, Erfahrungsberichte und Beiträge auf der Plattform.

12.3. Der Nutzer verpflichtet sich, OttoChrom sowie die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung, ihre Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizuhalten bzw. freizustellen, falls die vorgenannten Personen von Dritten in Anspruch genommen werden, weil der Nutzer in schuldhafter Weise gegen die Gewährleistungen und Verpflichtungen im Sinne der Ziffern 5.5-5.12, 5.14, 10 und 11.1 dieser AGB verstößt. Entsprechendes gilt, falls die Inanspruchnahme aus einem anderweitig rechtswidrigen Inhalt resultiert, sowie in Fällen, in denen die Inanspruchnahme seitens einer Verbraucherschutzeinrichtung oder einer Behörde erfolgt. OttoChrom verpflichtet sich, den Nutzer über die Inanspruchnahme unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs zu geben. Der Nutzer ist verpflichtet, OttoChrom unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen.

12.4. Eventuelle darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von OttoChrom bleiben unberührt.

13. Umgehungsverbot

13.1. Die Nutzer sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Vertragsverhältnisse bekannt gewordenen Daten der anderen Nutzer vertraulich zu behandeln und sie unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine derartige Weitergabe ist für die Vertragsdurchführung oder gesetzlich zwingend erforderlich.

13.2. Es ist den Nutzern untersagt, die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von OttoChrom zu umgehen. Eine verbotene Umgehung liegt dann vor, wenn sich Nutzer, die zuvor auf ein Angebot auf der Plattform aufmerksam wurden, direkt untereinander in Verbindung setzen oder über die Kommunikationsfunktionalitäten des Nutzerkontos bei OttoChrom ihre Kontaktdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) übermitteln. Sollte sich ein Nutzer seinerseits vor Vertragsschluss direkt an einen anderen Nutzer wenden, hat ihn der jeweils andere Nutzer auf die Plattform von OttoChrom zu verweisen. Es ist dem Nutzer untersagt, einen über die Plattform geschlossenen Vertrag zu stornieren, um ihn anschließend außerhalb der Plattform mit dem jeweils anderen Nutzer neu zu schließen. Die Nutzer verpflichten sich, während der Dauer der Nutzungsvereinbarung mit OttoChrom bei wiederholten Fahrzeug-Buchungen sich nicht mit dem jeweiligen anderen Nutzer direkt in Verbindung zu setzen, um zukünftige Mietverhältnisse außerhalb der Plattform von OttoChrom abzuwickeln. Im letzteren Falle muss die Nutzungsvereinbarung gekündigt werden.

14. Kündigung des Vermittlungsvertrages zwischen OttoChrom und Vermieter

14.1. Mit wirksamem Vertragsschluss zwischen Vermieter und Mieter schließt der Vermieter gleichzeitig einen Provisionsvertrag mit Otto Chrom ab.

14.2. Nach Abschluss des Vermittlungsvertrages bleibt das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vermittlungsvertrages durch OttoChrom unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt dann vor, wenn der Mieter die Zahlung an OttoChrom zur Erfüllung des Vermietgeschäftes zwischen Vermieter und Mieter nicht oder nicht vollständig entrichtet. In diesem Fall schuldet der Vermieter OttoChrom keine Provisionszahlung. Mit der Zustimmung zu diesen AGB erteilt der Vermieter OttoChrom die Vollmacht zum Forderungseinzug der dem Vermieter geschuldeten Zahlung.

15. Kündigung der Nutzungsvereinbarung mit OttoChrom

15.1. Die Nutzungsvereinbarung kann beiderseits ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.

15.2. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung können die von dem Nutzer auf der Plattform eingestellten Kommentare oder sonstigen Inhalte grundsätzlich abrufbar bleiben Das Profil des Nutzers und etwaige Fahrzeugangebote werden im Übrigen anonymisiert.

15.3. Der Nutzer kann seine eingestellten Fahrzeuge jederzeit löschen oder deaktivieren, solange kein wirksamer Vertrag mit oder ein bindendes Angebot an einen Nutzer vorliegt.

15.4. OttoChrom ist ebenfalls befugt, aus den in Ziffern 5 und 12 genannten Gründen Fahrzeuge oder Angebote des Vermieters auf der Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen.

16. Widerrufsrecht für den Vertrag zwischen Nutzern und OttoChrom

Soweit OttoChrom lediglich den Mietvertrag zwischen dem Mieter und einem Vermieter vermittelt, besteht für den Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht, da OttoChrom diese Leistungen gegenüber dem Mieter unentgeltlich erbringt (vgl. § 312 Abs. 1 BGB) .

Über die Plattform können mit anderen Nutzern direkt Mietverträge über Fahrzeuge geschlossen werden, die für einen genau angegebenen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn der Nutzer Verbraucher ist, besteht für derartige Verträge im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugvermietung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

17. Verschiebung des Sharingbeginns

Die Vertragsparteien können ohne Zusatzkosten den Tag des Sharingbeginns um maximal sechs Wochen, gerechnet vom Tag des ursprünglichen Sharingbeginns, in die Zukunft verlegen. Es gelten in diesem Fall die Stornierungsbedingungen der Ursprungsbuchung. Liegt der neue Sharingbeginn mehr als sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin, fallen für OttoChrom erhebliche Zahlungs-Rückabwicklungskosten bei externen Anbietern an. Hierfür werden dem Mieter 100 Euro in Rechnung gestellt.

18. Verschiebung aufgrund winterlicher Witterungsverhältnisse

Der Mietvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass zu Sharingbeginn keine winterlichen Straßenverhältnisse (Schnee, Matsch, nasse Straßenverhältnisse bei einer Temperatur unter 7 Grad Celsius) vorliegen, bzw. diese während der Mietzeit eintreten, da für diese Situation kein Versicherungsschutz besteht.

19. Unmöglichkeit (Fehlende Verfügbarkeit des Fahrzeuges)

19.1. Steht ein gebuchtes Fahrzeug am Buchungstag aufgrund eines nach der Buchung eingetretenen Defektes, unfallbedingter Beschädigung oder Diebstahls nicht zur Verfügung, so hat der Vermieter dies dem Mieter und OttoChrom anzuzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt. Zu diesem Zeitpunkt können sich Mieter und Vermieter auf einen neuen Buchungstermin innerhalb von sechs Wochen einigen. Hat der Mieter kein Interesse an einem neuen Buchungstermin, so kann er vom Mietvertrag zurücktreten und bekommt den Buchungsbetrag vollumfänglich abzüglich der OttoChrom Servicepauschale erstattet. OttoChrom kann in diesem Fall vom Vermieter einen entsprechenden Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit des Fahrzeuges verlangen. Sollte dieser Nachweis vom Vermieter nicht geführt werden, so behält sich OttoChrom vor, dem Vermieter die anfallenden Kosten für die Rückabwicklung der Zahlung in Höhe von 100 Euro in Rechnung zu stellen.

19.2. Kann das Fahrzeug nicht innerhalb von sechs Wochen in einen Zustand versetzt werden, der seine Verfügbarkeit ermöglicht oder einigen sich Vermieter und Mieter auf einen neuen Sharingtermin mehr als sechs Wochen nach der ursprünglichen Buchung, so kann OttoChrom dem Vermieter und Mieter jeweils hälftig die Kosten für die Rückabwicklung der Zahlung in Rechnung stellen.

19.3. Steht dem Vermieter ein anderes Fahrzeug zur gebuchten Periode zur Verfügung und möchte der Mieter dies buchen, so kann der Mieter einen separaten Sharingvertrag über OttoChrom abschließen. Eine Neubuchung ist deshalb erforderlich, weil die Zahlung bereits der Ursprungsbuchung in exakter Höhe zugeordnet wurde und diese vom Zahlungsdienstanbieter nicht auf einen anderen Vorgang übertragen werden kann.

20. Stornierung durch den Mieter

Nachdem der Mieter eine verbindliche Anfrage gestellt hat und der Vermieter diese angenommen hat, ist das Mietgeschäft verbindlich gebucht. Für einen nicht wegen Unmöglichkeit der Zuverfügungstellung des Fahrzeuges (Ziffer 20.1.) erfolgten Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag gelten die nachfolgenden Stornobedingungen:

  • bis zu 50 Tage vor Mietbeginn 15% des Sharingtarifs
  • vom 49. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Sharingtarifs
  • ab dem 14. Tag bis 5. Tag 75% des Sharingtarifs
  • ab 4. Tag vor Fahrzeugübernahme bis zum Sharingbeginn oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges 100% des Sharingtarifs

Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter bzw. OttoChrom kein oder ein geringerer als der oben genannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Weitere oder weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund der Stornierung bleiben sowohl OttoChrom als auch dem Vermieter vorbehalten.

Für den Fall, dass der Mieter die Fahrt aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, empfehlen wir den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Die für den Vertragsabschluss über die Dienste von OttoChrom zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht. Gerichtsstand ist Berlin.

21.2. Für die Nutzungsvereinbarung mit OttoChrom ist über diese AGB hinaus kein gesonderter Vertragstext vorgesehen. Der Inhalt der Nutzungsvereinbarung ergibt sich aus diesen AGB sowie den konkreten, im Rahmen der Registrierung übermittelten Angaben.

21.3. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

21.4. Ist der Nutzer ein Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 2), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Mieter einen weitergehenden Schutz gewähren.

21.5. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Berlin-Mitte

21.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Nur die unwirksame Bestimmung selbst entfällt.

22. Hinweise zur Streitbeilegung

Der Link zur OS-Plattform der EU-Kommission zur Streitschlichtung gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 lautet:http://ec.europa.eu/consumers/odr/. OttoChrom ist weder gesetzlich noch auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. OttoChrom wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Nutzer eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird OttoChrom auch im wohlverstandenen Kosteninteresse des Nutzers nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.