Häufige Fragen

Fahrzeugbesitzer


Sharing-Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge sind für die Teilnahme am Sharing geeignet?
In unserem Flottenvertrag mit der OCC und der PROVINZIAL AG sind folgende Fahrzeug-Parameter festgeschrieben:
- Personenkraftwagen mit einer Erstzulassung zwischen 1945 und 2002
- Fahrzeugwert: bis 100.000 Euro (ohne aktuelles Wertgutachten) und bis 150.000 Euro (mit aktuellem Wertgutachten)
- zulässiges Gesamtgewicht: bis zu 3,5 Tonnen

Beim Fahrzeug-Zustand werden Fahrzeuge bis zu einer Zustandsnote von 3- akzeptiert. Zustandsnote 3:
Gebrauchtes Fahrzeug im ordentlichen Zustand, das normale Spuren der Jahre oder einzelne, kleinere Mängel zeigt. Uneingeschränkt fahrbereit, ohne Durchrostungen und ohne sofort notwendige Instandsetzungsarbeiten. (Entspricht einem 8 bis 12 Jahre alten, optimal gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von 100.000 bis 200.000km).

Noch mehr Informationen zu diesem Thema findest du unter Ist mein Auto geeignet.

Versierte und vertrauenswürdige Gastfahrer

Wie bekomme ich „gute“ Gastfahrer (Führerschein-bezogen)?
Das Allerwichtigste: Es gibt keinerlei Automatismus, dass jeder Anfrager auch dein Auto fahren wird. Die Entscheidung liegt allein bei dir. OttoChrom ergreift diverse Massnahmen, damit du dir vorab ein gutes Bild von dem Interessenten machen kannst. Der Fahrer muss einen mindestens 5 Jahre durchgehend erteilten Führerschein vorweisen. Während dieser 5 Jahre darf der Führerschein maximal für einen Zeitraum von drei Monaten am Stück abgegeben worden sein. Du kannst vom Fahrer auch einen deutlich länger als 5 Jahre durchgehend erteilten Führerschein verlangen, zum Beispiel bei komplexen, stark motorisierten oder mit früher Technik ausgestatteten Fahrzeugen.

Beispiele:
  • Unsynchronisierte/ teilsynchronisierte Getriebe
  • Fahrzeuge ohne Bremskraftverstärker
  • Sehr unübersichtliche und große Fahrzeuge (besonders US-Cars)
  • Rechtsgelenkte Pkw
Wie bekomme ich „gute“ Gastfahrer (Schadenhistorie-bezogen)?
Der Fahrer darf während der letzten drei Jahre nicht mehr als 2 Kaskoschäden mit einer Schadenhöhe von jeweils mehr als 2500 Euro verursacht haben.
Wie bekomme ich „gute“ Gastfahrer (alle Informationen)?
Neben den oben genannten Einschränkungen in der Zulassung der Fahrer erhältst du folgende persönlichen Daten des Fahrers:

  • Vorname, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Profilbild
  • Führerschein-Erteilungsdatum
Ausserdem gibt der Fahrer Auskunft über sein Fahrziel und seine Pläne mit deinem Auto für den Sharingtag. Wichtig hierbei: Autobahnfahrten sind grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus muss sich der Interessent im Rahmen seiner Anfrage selbst einschätzen bezüglich seiner Erfahrung im Fahren von klassischen Fahrzeugen. Ist dein Oldtimer relativ komplex in der Bedienung, so bietet es sich an, die Messlatte hoch zu legen und bei einer hohen Selbsteinschätzung über unser Nachrichtensystem beim Interessenten nachzufragen, welcher Art diese Erfahrung genau ist.
Sollten dir all diese Maßnahmen und Informationen noch nicht ausreichen, so verbleiben immer zwei Möglichkeiten: du führst ein kurzes Telefonat mit dem Anfrager und verschaffst dir im Gespräch einen persönlichen Eindruck. Oder du sagst die Anfrage ab, indem dem Interessenten mitgeteilt wird, dass das Fahrzeug zum angefragten Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht.

Ablauf des Sharing

Wie läuft ein Sharing-Vorgang konkret ab?
  • Der Gastfahrer und du schliesst über www.ottochrom.de einen Mietvertrag ab und erhaltet per E-Mail jeweils eine Buchungsbestätigung. Der Vollkasko-Versicherungsschutz über OCC & die PROVINZIAL Versicherung AG ist automatisch im Mietvertrag enthalten. Der Gastfahrer bezahlt den Sharing-Tarif und OttoChrom bestätigt dir den Eingang der Zahlung.
  • Fahrzeug-Abholung: Der Gastfahrer erscheint pünktlich am vereinbarten Standort des Fahrzeuges (meist deine Garage oder der Stellplatz); du erklärst dem Gastfahrer das Auto, Ihr macht einen optischen Fahrzeug-Check und ein Foto von jeder Fahrzeugseite. Sehr gerne macht ihr eine kurze gemeinsame Probefahrt, bei der du vom Beifahrersitz aus auf die Besonderheiten deines Autos hinweisen kannst. Ihr füllt das Übernahmeprotokoll aus und unterschreibt es beide; der Gastfahrer übergibt dir bei über OCC Versicherten Fahrzeugen die Kaution von 500 Euro in bar.
  • Fahrzeug-Rückgabe: Ihr checkt das Fahrzeug gemeinsam auf Beschädigungen sowie die Sauberkeit und unterschreibt das Rückgabeprotokoll; bei keinerlei Beanstandungen händigst du dem Gastfahrer die Kaution aus. Etwaige Mehrkilometer verrechnest du direkt mit der Kaution. Beispiel: 150 Freikilometer für den ersten Tag sind im Sharingtarif inkludiert. Ein Mehrkilometer kostet 50 Cent (den Preis pro Mehrkilometer kannst du selbst bestimmen), der Gastfahrer ist 250 km gefahren. Folglich gibst du dem Gastfahrer 450 Euro der Kaution zurück (anstatt der kompletten 500 Euro).
  • 3-15 Tage nach Fahrzeug-Rückgabe (abhängig von der Zahlungsart, der Kurzfristigkeit der Buchung und ob die Zeitperiode Feiertage oder ein Wochenende enthält): Dir wird von unserem Zahlungsdienstanbieter automatisch der Sharing-Tarif abzüglich der Prämie für Versicherung und Schutzbrief (zusammen ca. 9-14% je nach Motorisierung und Fahrzeugwert) und unserer Servicepauschale (15%). Insgesamt bekommst du ca. 71% bis 76% des von dir festgelegten Sharingtarifs ausbezahlt. Bis zur Auszahlung an dich liegt das Geld auf einem Treuhandkonto, auf das niemand, auch nicht wir, Zugriff hat. Die Auszahlung an Dich ist somit garantiert.
Was passiert bei Mehrkilometern des Gastfahrers?
Bei allen über unsere OCC Versicherung versicherten Fahrzeugen sind 150 Freikilometer für den ersten Tag im Sharing-Tarif inkludiert. Etwaige Überschreitungen der Freikilometer verrechnest du direkt mit der Kaution. Beispiel: Du hast bei der Fahrzeug-Registrierung (dort findest du auch Tips, welcher Preis pro Mehrkilometer für dein Fahrzeug angemessen ist) 50 Cent als Preis pro Mehrkilometer festgelegt. Der Gastfahrer ist 250 km gefahren. Folglich gibst du dem Gastfahrer 450 Euro der Kaution zurück (anstatt der kompletten 500 Euro).
Was passiert, wenn der Gastfahrer das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen kann?
Grundsätzlich sind alle Gastfahrer angehalten, das Fahrzeug pünktlich zum Fahrzeugbesitzer zurückzubringen. In 95% der Fälle ist das auch der Fall. Verspätet sich der Gastfahrer um mehr als 30-45 min., verlängert sich die Sharing-Periode um mindestens einen halben Tag. Der Gastfahrer hat dies dir und OttoChrom (wegen der Verlängerung der Versicherungsperiode) spätestens mit Eintritt der Verlängerung mitzuteilen.
Wer ist für die Reinigung des Fahrzeuges zuständig?
Selbst bei trockenem Wetter wird der Gastfahrer deinen Oldie innen und außen nie 100% sauber zurückgeben können. Mit einem Oldie durch die Waschanlage zu fahren ist wie mit einer Flex ein paar Fliegen von der Schreibe zu kratzen. Das verträgt sich in der Regel nicht. Um dem Gastfahrer eine Handwäsche vor der Rückgabe (die auch noch die Gefahr bergen würde, dass diese nicht Fahrzeug-gerecht durchgeführt wird) sowie den Einsatz eines Handstaubsaugers zu ersparen, kommt zum Sharingtarif eine Endreinigungspauschale von 19 Euro hinzu. Diese wird dir zusammen mit deinem Anteil am Sharingtarif überwiesen. Somit darf der Gastfahrer von dir bei der Übergabe auch ein sauberes Fahrzeug erwarten.

Versicherung

Wie viel kosten die Versicherung und der Schutzbrief?
Die OCC Versicherung und der PROVINZIAL-Schutzbrief machen zusammen ca. 9-14% des Sharingtarifes aus. Dies ist abhängig von der Motorisierung und dem Baujahr deines Fahrzeuges. Ab dem zweiten Tag reduziert sich die Versicherungsprämie um 10%.
Beispiele: VW Käfer: 23,80 Euro (Tag 1), 21,42 Euro (ab Tag 2); Ford Mustang 32,13 (Tag 1), 28,92 (ab Tag 2); Porsche 911: 53,55 Euro (Tag 1), 48,19 Euro (ab Tag 2).
Muss ich als Fahrzeugbesitzer mit OCC bzw. PROVINZIAL einen Vertrag abschliessen?
Nein. Der OCC Versicherungsschutz erfolgt automatisch mit der Fahrzeug-Buchung durch den Gastfahrer. Der Versicherungsschutz gilt exakt für die Dauer des Sharing-Vorgangs. Die Versicherungsgebühr ist Teil des Sharing-Tarifs und wird vom Gastfahrer bezahlt.
Was passiert mit meiner eigenen Fahrzeug-Versicherung während des Sharing-Vorgangs?
Deine eigene Fahrzeug-Versicherung „ruht“ während des Sharing-Vorgangs. Im Schaden- oder Pannenfall greift die Zusatzversicherung der PROVINZIAL Versicherung AG, deine eigene Versicherung bleibt unberührt.

Sharing-Tarif

Wieviel berechnet OttoChrom für seinen Plattform-Service?
OttoChrom berechnet für seinen Vermittlungsservice, das Betreiben der Webseite und die diversen Supportfunktionen einen Obolus von 15% des Sharing-Tarifes. Dieser ist Bestandteil des Sharing-Tarifs und wird vom Gastfahrer bezahlt.
Kann ich den Sharing-Tarif pro Tag selbst festlegen oder wird dieser von OttoChrom vorgegeben?
Grundsätzlich bestimmst du als Fahrzeugbesitzer den Tagestarif selbst. OttoChrom interveniert lediglich in Fällen, in denen der angesetzte Preis stark nach unten oder oben von anderen Fahrzeugen mit ähnlichen Parametern abweicht.
Woher weiss ich, wieviel ich für mein Fahrzeug pro Tag verlangen kann?
Orientiere dich am besten an den Tarifen ähnlicher Fahrzeugen auf der Plattform. Parameter, die den Wert eines Fahrzeuges beeinflussen sind der Fahrzeugwert, die Motorisierung, die Ausstattung sowie die Service- und Reparaturanfälligkeit mitsamt der dadurch verbundenen Kosten. So gibt es zum Beispiel bei Youngtimern gewissen Fahrzeuge, die zwar beim Fahrzeugwert (noch) relativ niedrig liegen, deren Unterhalt sowie allfällige Service- und Reparaturkosten aber stark zu Buche schlagen. Diese Fahrzeuge können beim Sharingtarif höher liegen als zum Beispiel günstiger zu unterhaltende Fahrzeuge mit höherem Fahrzeugwert.
Was mache ich, wenn es keine ähnlichen Fahrzeuge auf der Plattform gibt, an denen ich mich beim Sharing-Tarif orientieren kann?
Gerne beraten wir dich bei der Festlegung eines sinnvollen Sharing-Tarifs. Schreib uns einfach eine e-Mail an kontakt@ottochrom.de oder ruf uns gerne an unter der 030/34 35 0800.
Was mache ich, wenn ich trotzdem unsicher bin, welchen Tarif ich pro Tag verlangen kann?
Gerne beraten wir dich bei der Festlegung eines sinnvollen Mietpreises. Schreib uns einfach eine e-Mail an kontakt@ottochrom.de oder ruf uns gerne an.

Nutzung der Webseite

Ich habe Probleme beim Hochladen meines Fahrzeuges auf ottochrom.de. Was kann ich tun?
Gerne vereinbaren wir mit dir einen Telefontermin, zu dem wir gemeinsam mit dir dein Fahrzeug hochladen.
Meine Fahrzeugbilder haben nicht genau die Perspektive, die OttoChrom vorschlägt. Ist das ein Problem?
Gute, aussagekräftige Bilder sind grundsätzlich sehr wichtig, damit sich dein potenzieller Gastfahrer ein gutes Bild von deinem Auto machen kann. Solltest du beim Hochladen deines Fahrzeuges noch keine idealen Bilder zur Hand haben, dann verwende gerne für den Anfang deine schon vorhandenen Bilder. Vergiss aber bitte nicht, diese zeitnah durch bessere Bilder zu ersetzen.
Warum soll ich ein Bild von mir hochladen?
Beim Sharing kommt es sehr auf Vertrauen an. Dein potenzieller Gastfahrer kann sich eine viel bessere Vorstellung von dir machen, wenn er dich auch sehen kann. Das Bild ist eines der wichtigsten Vertrauenselemente beim Sharing. Gerne verwendest du ein Bild, das dich von deiner natürlichen Seite zeigt. Solltest du anfangs kein geeignetes Profilbild zur Verfügung haben, so kannst du dies natürlich auch nachträglich hochladen. Erfahrungsgemäß bekommen Fahrzeuge ohne Profilbild des Besitzers signifikant weniger Anfragen.
Welche meiner persönlichen Daten sind für jedermann auf der Webseite sichtbar?
Von deinen persönlichen Daten sind lediglich dein Vorname, deine Postleitzahl und der Fahrzeugstandort (nur Ort, nicht sichtbar: Straße & Hausnummer) sowie dein Profilbild sichtbar. Deine restlichen Daten werden nur für den Buchenden nach Abschluss eines Sharingvertrages sichtbar.